§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein, mit Sitz in Hardegsen, OT Hevensen, verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist, nach christlichen Maßstäben:
a) kirchliche Zwecke
b) Kultur, Kunst und Denkmalpflege
nachhaltig zum Wohl der Allgemeinheit zu fördern.
(3) Der Verein erfüllt seinen Zweck insbesondere durch eigene Maßnahmen und Projekte, die die substanzielle und kulturelle Erhaltung des kirchlichen denkmalgeschützten Gebäudeensembles um die St.-Lamberti-Kirche in Hevensen, speziell des sog. Luthersaals (Gemeindehauses) und des Pfarrhauses fördern und sicherstellen sollen. Dies soll durch die Organisation und Ausrichtung kultureller Veranstaltungen, wie z. B. Theateraufführungen, Konzerte und Lesungen, durch das Angebot kirchenmusikalischer Früh- und Ausbildung und durch Pflege- und sonstige Erhaltungsmaßnahmen in und an den vorgenannten Gebäuden sowie das Einwerben und Beantragen von entsprechenden Fördermitteln und Spenden zur Instandhaltung und Sanierung der vorgenannten Liegenschaften, erreicht werden.